Ab dem 28. Juni 2025 treten neue gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit digitaler Angebote in Kraft. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen zu ermöglichen. Webseiten und Anwendungen müssen künftig bestimmten Standards entsprechen, die technische, redaktionelle und gestalterische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen.
Dieser Artikel bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorgaben und zeigt auf, wie EGOCMS Sie bei der Umsetzung wirkungsvoll unterstützt.
Allgemeines
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Gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ab dem 28.06.2025, abhängig vom Unternehmen:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) -
Einheitliche Richtlinien nach internationalem Standard:
WCAG – Web Content Accessibility Guidelines -
Prüfsystem mit 98 Kriterien:
BITV-Test (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
Entwicklung & Design
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Verwendung von validem und semantisch sinnvollem HTML mit logischer Element-Reihenfolge (unterstützt durch EGOCMS: Barrierecheck)
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Abweichende Sprachen (z. B. Leichte Sprache) müssen gekennzeichnet sein (Funktionalität im EGOCMS vorhanden)
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Kontrastverhältnisse von Text müssen anpassbar bzw. ausreichend sein
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Schriftgröße, -farbe und -art können vom Nutzer im Browser individuell eingestellt werden (Funktionalität des Browsers)
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Interaktive Elemente (z. B. Buttons, Links) müssen korrekt und eindeutig beschrieben sein
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Die komplette Webseite muss vollständig per Tastatur bedienbar sein
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Alternativen zu CAPTCHA müssen bereitgestellt werden (z. B. Audio-CAPTCHA; unterstützt im EGOCMS)
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Formulare:
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Alle Eingabefelder müssen korrekt ausgezeichnet (beschriftet) sein
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Fehlermeldungen müssen dem entsprechenden Feld zugeordnet werden und Hinweise zur Fehlerbehebung enthalten
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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Templates und geben darauf acht, dass diese barrierefrei gestaltet werden.
Redaktionelle Anforderungen
Zusätzlich unterstützt EGOCMS Ihre Redakteure durch den Integritätsprüfer und den Barrierechecker. Mit beiden zusammen wird sichergestellt, dass Ihre Redakteure z.B. Alternativtexte für Bilder einpflegen oder Überschriften in der richtigen Größe verwenden.
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Logische Überschriftenstruktur muss eingehalten werden (unterstützt durch den Integritätsprüfer)
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Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden (ausgenommen rein dekorative Elemente; Prüfung über den Integritätsprüfer)
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Videos müssen mit Untertiteln oder Transkripten versehen sein (Pflege über EGOCMS erzwingbar)
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Texte auf Bildern sollten vermieden werden (Ausnahme: Logos)
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Keine unerwarteten Kontextänderung (z. B. Links, die ohne Kennzeichnung in neuem Tab/Fenster öffnen); das kann per CSS umgesetzt werden
Unterstützung durch EGOCMS
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Integritätsprüfer: Überprüfung von Struktur, Alternativtexten und Überschriftenlogik
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Barrierechecker: Prüfung auf HTML-Validität und Barrierefreiheit
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Video-Untertitel: Direkte Pflege im System möglich
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