Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für bestimmte Unternehmen vorschreibt. Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) um.

Betroffene Unternehmen:

  • Dienstleistungserbringer: Unternehmen, die Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst insbesondere Websites und mobile Anwendungen, die für den elektronischen Geschäftsverkehr genutzt werden, wie z.B. Online-Shops, Kontaktformulare oder Terminbuchungssysteme.

  • Hersteller, Händler und Importeure: Unternehmen, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei sind. Dies betrifft unter anderem Hardware-Systeme, Selbstbedienungsterminals und Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang.

Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen im Dienstleistungssektor: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen, sind von den Anforderungen des BFSG teilweise ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte nach dem BFSG in Umlauf bringen.

Anforderungen an die Barrierefreiheit:

Die betroffenen Websites und mobilen Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst unter anderem eine klare Struktur, verständliche Sprache, ausreichende Kontraste und die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen. Die Marktüberwachungsbehörden können die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.

Unterstützung bei der Umsetzung durch EGOTEC und EGOCMS

EGOCMS bietet mehrere Funktionen, die Sie bei der Umsetzung barrierefreier Websites unterstützen können:

  • Barrierechecker: Dieses Tool überprüft Ihre Inhalte auf Barrierefreiheit und stellt sicher, dass sie den aktuellen Standards entsprechen. EgoCMS Hilfe

  • Design-Flexibilität: Durch die freie Gestaltungsmöglichkeit der HTML-Templates können barrierefreie Designs einfach umgesetzt werden. EgoCMS

  • Eingabe von Alternativtexten: Der Live-Editor ermöglicht die direkte Eingabe von Alternativtexten für Bilder und Zusammenfassungen von Tabellen, was die Zugänglichkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen verbessert. EgoCMS

  • Barrierefreier Videoplayer (AblePlayer): Optional kann im Frontend der AblePlayer verwendet werden, ein Videoplayer, der auf Barrierefreiheit ausgelegt ist und zahlreiche nützliche Funktionen bietet. EgoCMS

Diese Funktionen von EGOCMS unterstützen Sie dabei, Ihre Website gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu gestalten.

Konzept

Die Barrierefreiheit der Website wird in einem strukturierten Prozess sichergestellt: Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme der Inhalte und Funktionen, gefolgt von automatisierten und manuellen Tests basierend auf den WCAG 2.1- und BITV 2.0-Richtlinien. Kritische Bereiche wie Kontraste, Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation und barrierefreie PDF-Dokumente werden analysiert. Anschließend werden die identifizierten Barrieren priorisiert und in enger Zusammenarbeit mit Entwicklern und Redakteuren behoben. Eine abschließende Nachprüfung, ergänzt durch Tests mit betroffenen Nutzergruppen, gewährleistet die Qualität. Für die langfristige Einhaltung der Standards werden regelmäßige Überprüfungen, Schulungen und ein Feedback-System etabliert.

Weitere Infos im Gesamtkonzept

Zeitplan

Der Zeitplan zur Barrierefreiheit umfasst sechs Phasen über 10-14 Wochen:

  1. im ersten Sprint wird die Website analysiert
  2. danach folgen automatisierte und manuelle Tests auf Barrieren wie Kontraste, Screenreader-Kompatibilität und PDF-Zugänglichkeit
  3. anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und priorisiert
  4. dann werden die identifizierten Barrieren behoben
  5. und am Ende eine Nachprüfung durchgeführt
  6. Langfristig sorgen regelmäßige Überprüfungen, Schulungen und ein Feedback-System für die nachhaltige Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards

Weitere Infos im ausführlichen Zeitplan

Zertifikat

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Erwerb von Zertifikaten. Eine Zertifizierung durch anerkannte Stellen kann dennoch sinnvoll sein, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu dokumentieren und das Vertrauen der Nutzer zu stärken.